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Halle und Politik

Die Politik von Halle ist ab 1258 dokumentiert. An der Spitze der Stadt Halle stand der vom Erzbischof unter Oberhoheit des Burggrafen eingesetzte Schultheiß beziehungsweise Salzgraf. 1258 taucht erstmals der Rat auf. Doch wurde er vom Landesherrn, dem Erzbischof von Magdeburg, erst 1310 verfassungsmäßig in der Poltik anerkannt. Danach konnte das Bürgertum auch ein Mitspracherecht in der Stadtverwaltung erlangen. Nach dem Übergang an Preußen setzte der preußische König 1780 einen Oberbürgermeister ein. Ab 1807 war Halle Teil des Königreichs Westfalen und wurde von einem "Maire" geleitet. Nach dem erneuten Übergang an Preußen 1815 stand wieder ein Bürgermeister an der Spitze der Stadt und 1831 wurde in der Politik die preußische Städteordnung eingeführt. Danach stand an der Spitze der Stadtpolitik der Bürger- beziehungsweise Oberbürgermeister.

Während der Zeit des Dritten Reiches wurde der Oberbürgermeister von der NSDAP eingesetzt und nach dem Zweiten Weltkrieg bildete die sowjetische Besatzungszone den "Rat der Stadt" mit einem Oberbürgermeister. Der Rat wurde vom Volk gewählt. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurde das nunmehr als Stadtverordnetenversammlung, später Stadtrat bezeichnete politische Gremium wieder frei gewählt. Vorsitzender dieses Gremiums ist der "Stadtratsvorsitzende". Das Gremium wählte anfangs auch den Oberbürgermeister. Seit 1993 wird der Oberbürgermeister direkt von den Bürgern der Stadt gewählt. weiter
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