Halle und Politik
Die Politik von Halle ist ab 1258 dokumentiert. An der Spitze der Stadt Halle stand der vom Erzbischof
unter Oberhoheit des Burggrafen eingesetzte Schultheiß beziehungsweise
Salzgraf. 1258 taucht erstmals der Rat auf. Doch wurde er vom Landesherrn,
dem Erzbischof von Magdeburg, erst 1310 verfassungsmäßig in der Poltik anerkannt.
Danach konnte das Bürgertum auch ein Mitspracherecht in der Stadtverwaltung
erlangen. Nach dem Übergang an Preußen setzte der preußische
König 1780 einen Oberbürgermeister ein. Ab 1807 war Halle Teil
des Königreichs Westfalen und wurde von einem "Maire" geleitet.
Nach dem erneuten Übergang an Preußen 1815 stand wieder ein Bürgermeister
an der Spitze der Stadt und 1831 wurde in der Politik die preußische Städteordnung
eingeführt. Danach stand an der Spitze der Stadtpolitik der Bürger- beziehungsweise
Oberbürgermeister.
Während der Zeit des Dritten Reiches wurde der Oberbürgermeister
von der NSDAP eingesetzt und nach dem Zweiten Weltkrieg bildete die sowjetische
Besatzungszone den "Rat der Stadt" mit einem Oberbürgermeister.
Der Rat wurde vom Volk gewählt. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands
wurde das nunmehr als Stadtverordnetenversammlung, später Stadtrat
bezeichnete politische Gremium wieder frei gewählt. Vorsitzender dieses Gremiums
ist der "Stadtratsvorsitzende". Das Gremium wählte anfangs
auch den Oberbürgermeister. Seit 1993 wird der Oberbürgermeister
direkt von den Bürgern der Stadt gewählt. weiter |